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Bei der Planung und Errichtung vorübergehender Langsamfahrstellen sind in den letzten Jahren immer wieder Qualitätsmängel festzustellen. Oft liegen diesen unzureichende Regelwerkskenntnisse zu Grunde. Mit diesem Kurs bietet LST-Training eine nachhaltige Möglichkeit, Fachwissen aufzufrischen, zu aktualisieren und zu vertiefen.
Neben der Sicherung des Grundlagenwissens werden im Seminar auch komplexe Umsetzungsbeispiele wie Kombination/Verschachtelung mehrerer Langsamfahrstellen, die Berücksichtigung technischer Zwangspunkte wie Bahnübergänge, Streckentrennungen, Heißläuferortung etc. behandelt. Die Signalisierung (Lf6/7, sowie Lf1/2/3) sowie die technische Sicherung mit PZB sind ebenso Bestandteil des Seminars.
Mit Inkraftsetzung der neuen Richtlinie 819.1305 „Vereinfachte Planung und Errichtung vorübergehender Langsamfahrstellen mit Signalen Lf 1, Lf 2 und Lf 3“ sind Planungen mit Stichtag 29.07.2024 nach den neuen Vorgaben durchzuführen. Im Seminar werden die Änderungen und Neuregelungen der Richtlinie vorgestellt.
Personen, welche mit den Signalen Lf 1, Lf 2 und Lf 3 gemäß Ril 819.0303 zu signalisierende vorübergehende Langsamfahrstellen planen, errichten, prüfen, in Betrieb setzen, betreiben oder außer Betrieb setzen. Darüber hinaus Mitarbeitende der DB InfraGO AG oder ihrer Auftragnehmer mit fach- oder vorgangsbezogenen Leitungs- und Überwachungsaufgaben.