Zusätzliche oder abweichende Regeln werden in den Örtlichen Richtlinien zur Richtlinie 408.0101 – 0911 und im Auftragsbuch gegeben. Örtliche Richtlinien werden für Mitarbeiter auf Betriebsstellen und für das Zugpersonal getrennt herausgegeben.
Das Gesamtsystem Bahn unterscheidet sich von den Systemen Straße und Luftfahrt. Die technische Wechselwirkung zwischen Infrastruktur, Fahrzeugen und Betrieb ist bei der Eisenbahn deutlich stärker ausgeprägt als bei anderen Verkehrsträgern. Alle Teile des Systemverbundes werden weitgehend durch die DB AG selbst abgedeckt. Zur Steuerung des Gesamtsystems bedarf es einer Vielzahl von Instrumentarien. Das technische Regelwerk ist ein solches Instrument.
Der...
Im nachfolgenden Beitrag werden die Inhalte und Strukturen der Regelwerksfamilien für die wesentlichen technischen Gewerke bei der DB Netz AG skizziert. An konkreten Beispielen wird aufgezeigt, wie mit der Fortschreibung der Regelwerke auch wirtschaftlichere Verfahrensweisen implementiert wurden. Sofern im Einzelfall Abweichungen erforderlich sind, sind diese über das formalisierte Procedere der Unternehmensinternen Genehmigung (UiG) und – soweit das Eisenbahn-Bundesamt einzubeziehen...
Mit welcher zulässigen Geschwindigkeit ein Zug fahren darf, ist von vielen Faktoren abhängig, z.B. gleisgeometrische Streckenverhältnisse, Unterhaltungszustand der Strecke, Laufwerkskonstruktion der Fahrzeuge. Auch der „anschließende Weichenbereich“ ist ein nicht unbedeutender Faktor. Für das Durchfahren eines anschließenden Weichenbereichs mit einem Zug gibt es konkrete Verhaltensregeln, die ein Triebfahrzeugführer (Tf) zu beachten hat. In diesem Zusammenhang kommt oft die Frage auf,...
Die Konzernrichtlinie 408.01 – 09 Züge fahren und Rangieren ist ein verbindliches Regelwerk für diejenigen Eisenbahnverkehrsunternehmen, welche mit dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB Netz AG in einem vertragsrechtlichen Verhältnis zur Nutzung von Trassen oder anderen Eisenbahninfrastrukturanlagen stehen. Dabei kann die Konzernrichtlinie 408.01 – 09 nicht jeden betrieblichen Sachverhalt, der insbesondere auf örtliche Besonderheiten zurückzuführen ist, regeln. Deshalb werden dem...
Finden statt Suchen
Nutzen Sie unsere erweiterte Suche für Ihre professionelle Recherche.
Kontakt
Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch unter: +49 (0)30 200 95 220
oder per E-Mail an: info@bahn-fachverlag.de