Mit Inkrafttreten der „technischen Säule“ des vierten EU-Eisenbahnpakets spielen neben der geänderten nationalen Gesetzgebung auch neue, direkt geltende Rechtsakte der EU eine Rolle.
Um menschliche Fehler bei der ersatzweisen Sicherung von technisch gesicherten Bahnübergängen zu vermeiden, führt die DB Netz ein neues Hilfsmittel ein, das in Zukunft gemeinsam mit der mobilen Sicherungsanlage zum Einsatz kommen soll.
In der Bahnsignaltechnik können künftige Betrachtungen der Wechselwirkungen von Safety und Security auf der Grundlage neuer Konzepte erfolgen, die vom Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung erarbeitet werden.
Die Sicherheit der Informationstechnik bildet eine grundlegende Systemkomponente für die Umsetzung der „Digitalen Schiene“. Sie dient dem Erhalt der Verfügbarkeit kritischer Infrastruktur und dem Schutz der Automatisierungssysteme.
Der zweite Teil des Beitrags zur Umsetzung des Vierten EU-Eisenbahnpakets beschäftigt sich mit der Integration der Themen menschlicher Faktor und Sicherheitskultur in das Sicherheitsmanagement von Bahnunternehmen.
Das Internet der Dinge findet vermehrt Verbreitung im Eisenbahnverkehr und seinen sicherheitskritischen Bereichen. Daraus ergeben sich neue Herausforderungen für die Umsetzung der geltenden Regeln der Cybersicherheit.
Mit dem Inkrafttreten des Vierten Eisenbahnpakets ändert sich nicht nur das Verfahren für die Erteilung und Verlängerung von Sicherheitsbescheinigungen, sondern auch die sogenannten "gemeinsamen Sicherheitsmethoden".