Zu diesem Beitrag aus Deine Bahn 9/2007 erreichten uns zwei Zuschriften, die wir deshalb gerne veröffentlichen, weil sie das Problem des Fernstudiums aus einer ganz persönlichen Sicht beschreiben.
Zu dem Artikel „Gesetzliche Grundlagen zur Finanzierung der Schienenwege“ auf den Seiten 394 ff in „Deine Bahn“ 7/2005 erreichte uns ein Leserbrief, den wir nachfolgend in gekürzter Fassung abdrucken.
Zum Artikel in „Deine Bahn“ 8/ 2004, insbesondere zur Anordnung des Bahnsteigs in Markt Langen, ging ein Leserbrief von Herrn Klaus-Dieter Pietsch, Betriebsbezirksleiter aus Pasewalk mit folgenden Fragen ein.
Rangierfahrten in Baugleisen
Bei diesen Rangierfahrten in Baugleisen sollten alle Fahrzeuge an die Hauptluftleitung angeschlossen und alle brauchbaren Bremsen eingeschaltet werden. Diese Forderung scheint in der Praxis nicht immer anwendbar, da bestimmte Nebenfahrzeuge diese Voraussetzung nicht erfüllen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn laut Betriebs- und Bauanweisung (Betra) ein Bahnhofsgleis gesperrt ist, hat der Fahrdienstleiter laut Modul 408.0472 Abschnitt 2 der Konzernrichtlinie 408.01 – 09 zu verfahren. Was ist aber, wenn nach dem Abriegeln der Zugangsweichen, z.B. ein Zweiwegebagger in das Gleis fahren soll? Eigentlich dürfte ich dieser Fahrt als Fahrdienstleiter nicht zustimmen.
Und er kommt doch vor!
In „Deine Bahn“ 3/2004 (Seiten 158 bis 161) hat unser Autor Dirk Enders für Bediener mechanischer Stellwerke die betriebliche Verfahrensweise bei Eintritt eines Drahtseilbruches an der Stellleitung einer Weiche dargestellt. In einer Leserzuschrift zu diesem Artikel weist ein aufmerksamer Leser darauf hin, dass die beschriebene Verfahrensweise so nur für den Bereich der ehemaligen Deutschen Bundesbahn gilt.