Mit Corporate Governance zur Börsenfähigkeit
Große deutsche Unternehmen beschäftigen sich seit geraumer Zeit mit den so genannten Corporate Governance-Grundsätzen. Nach internationalem Verständnis steht dieser Begriff für die verantwortungsvolle Leitung und Überwachung von Unternehmen. Für börsennotierte Unternehmen wurde der § 161 AktG eingeführt, der eine Erklärung für die Grundsätze einfordert. Die Deutsche Bahn AG (DB AG) ist zwar noch nicht an der Börse notiert, dennoch...