Beim Bau und Betrieb einer Eisenbahn sind Einwirkungen auf die Umwelt nicht vermeidbar. Was Betreiber von Infrastruktur und Fahrzeugen beachten müssen, ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt.
Das Naturschutzrecht ist ein wichtiger Bereich des Umweltrechts. Ein Überblick über die Vorschriften, die beim Bau und der Erweiterung von Bahnanlagen zu beachten sind.
Der Bundestag hat Ende April ein Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich verabschiedet. Eisenbahninfrastrukturunternehmen erhalten damit das Recht, Privatgrundstücke an Bahnstrecken zur Durchführung der Vegetationskontrolle zu betreten.
Am Beispiel der Vorgaben für die Qualifikation des Betriebspersonals wird die Komplexität deutlich, die mit der Umsetzung des 4. EU-Eisenbahnpakets in den Bahnunternehmen verbunden ist.
Seit Inkrafttreten der ersten Vorschriften für den internationalen Güterverkehr arbeitet die OTIF an einem einheitlichen Eisenbahnrecht zur Verknüpfung der verschiedenen nationalen Netze.
Mit Inkrafttreten der „technischen Säule“ des vierten EU-Eisenbahnpakets spielen neben der geänderten nationalen Gesetzgebung auch neue, direkt geltende Rechtsakte der EU eine Rolle.
Die bestehenden Regularien für den Eisenbahnverkehr sind auf das Mitwirken des Menschen ausgelegt. Für eine hochgradige Automatisierung wären Anpassungen an verschiedenen nationalen Rechtsquellen erforderlich.
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