Die bestehenden Regularien für den Eisenbahnverkehr sind auf das Mitwirken des Menschen ausgelegt. Für eine hochgradige Automatisierung wären Anpassungen an verschiedenen nationalen Rechtsquellen erforderlich.
Der zweite Teil des Beitrags zur Umsetzung des Vierten EU-Eisenbahnpakets beschäftigt sich mit der Integration der Themen menschlicher Faktor und Sicherheitskultur in das Sicherheitsmanagement von Bahnunternehmen.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung des Güterverkehrs zwischen China und Europa wird auf Ebene der Vereinten Nationen an einer Vereinheitlichung der Rechtsordnungen für Eisenbahnfracht gearbeitet.
Aus dem gesetzlichen Ziel der Gleichstellung mobilitätseingeschränkter Personen leitet sich eine Reihe von Vorgaben zur Gestaltung der Verkehrsangebote durch die Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen ab.
Mit dem Inkrafttreten des Vierten Eisenbahnpakets ändert sich nicht nur das Verfahren für die Erteilung und Verlängerung von Sicherheitsbescheinigungen, sondern auch die sogenannten "gemeinsamen Sicherheitsmethoden".
Wie der Verkehrsträger Schiene den (klima-)politischen Rückenwind nutzen und gleichzeitig einer immer komplexeren Rechtslage gerecht werden kann, wurde beim EBL-Kongress von DB Training in Rostock diskutiert.
Vertreter der Projektpartner OSShD und CIT sind zusammengekommen, um über den Stand des gemeinsamen Vorhabens zur Verbesserung der transportrechtlichen Interoperabilität zu beraten.
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