Die Sicherheit der Informationstechnik bildet eine grundlegende Systemkomponente für die Umsetzung der „Digitalen Schiene“. Sie dient dem Erhalt der Verfügbarkeit kritischer Infrastruktur und dem Schutz der Automatisierungssysteme.
Im Eisenbahnwesen bleibt die Einbindung des Menschen Voraussetzung für das sichere Funktionieren des Gesamtsystems. Damit beschäftigt sich das Forschungsgebiet der „Rail Human Factors“.
Der Bahnbetrieb ist stark von Reglementierung und hierarchischer Führung geprägt. Dem gegenüber steht die zunehmende Notwendigkeit von Bahnunternehmen, mehr Flexibilität und Resilienz durch die Anwendung selbstorganisierter Arbeitskonzepte zu gewinnen.
Der zweite Teil des Beitrags zur Umsetzung des Vierten EU-Eisenbahnpakets beschäftigt sich mit der Integration der Themen menschlicher Faktor und Sicherheitskultur in das Sicherheitsmanagement von Bahnunternehmen.
Um mehreren zehntausend Mitarbeitern die technischen Möglichkeiten zu geben, ihre Arbeit mobil und von Zuhause aus zu erledigen, musste die IT-Infrastruktur des Bahnkonzerns in kürzester Zeit angepasst und erweitert werden.
Praxiswissen für Triebfahrzeugführer und Fahrdienstleiter
Im ersten Teil des Beitrags aus der Serie (Deine Bahn 4/2020) wurde das Fahren auf der freien Strecke und insbesondere die Sicherung der Zugfahrten erläutert. Der zweite Teil betrachtet ebenfalls die Fahrt auf der freien Strecke – diesmal bei einer Fahrt im Gegengleis.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung des Güterverkehrs zwischen China und Europa wird auf Ebene der Vereinten Nationen an einer Vereinheitlichung der Rechtsordnungen für Eisenbahnfracht gearbeitet.
Eines der größten Infrastrukturprojekte Europas mit Auswirkungen weit über die Ländergrenzen hinaus ist der geplante Tunnel zwischen Dänemark und Deutschland.
Aus dem gesetzlichen Ziel der Gleichstellung mobilitätseingeschränkter Personen leitet sich eine Reihe von Vorgaben zur Gestaltung der Verkehrsangebote durch die Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen ab.
Mit dem Inkrafttreten des Vierten Eisenbahnpakets ändert sich nicht nur das Verfahren für die Erteilung und Verlängerung von Sicherheitsbescheinigungen, sondern auch die sogenannten "gemeinsamen Sicherheitsmethoden".
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