Der zweite Teil des Beitrags zur Umsetzung des Vierten EU-Eisenbahnpakets beschäftigt sich mit der Integration der Themen menschlicher Faktor und Sicherheitskultur in das Sicherheitsmanagement von Bahnunternehmen.
Aus dem gesetzlichen Ziel der Gleichstellung mobilitätseingeschränkter Personen leitet sich eine Reihe von Vorgaben zur Gestaltung der Verkehrsangebote durch die Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen ab.
Mit dem Inkrafttreten des Vierten Eisenbahnpakets ändert sich nicht nur das Verfahren für die Erteilung und Verlängerung von Sicherheitsbescheinigungen, sondern auch die sogenannten "gemeinsamen Sicherheitsmethoden".
Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Eisenbahnraum geht es neben der technischen Interoperabilität auch um die Rahmenbedingungen für die Arbeit des betrieblichen Personals.
Auf den 10. Berner Tagen des Internationalen Eisenbahntransportkomitees (CIT) berieten die Teilnehmer über die Chancen von „Green Deal“ und Digitalisierung.
Wie der Verkehrsträger Schiene den (klima-)politischen Rückenwind nutzen und gleichzeitig einer immer komplexeren Rechtslage gerecht werden kann, wurde beim EBL-Kongress von DB Training in Rostock diskutiert.
Während die ersten beiden Stufen des europäischen Zugbeeinflussungssystem bereits im Einsatz sind, befindet sich ETCS Level 3 noch in der Entwicklung. Unter den möglichen Umsetzungsvarianten gilt der sogenannte „Moving Block“ als Königsdisziplin.
Das europäische Netz für Hochgeschwindigkeitszüge soll in den kommenden Jahren massiv wachsen. Die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern haben verschiedene Systeme hervorgebracht.
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