Im vierten Teil dieser Reihe wird der Fahrplan vor dem Hintergrund der jüngsten gesetzlichen Rahmenbedingungen, die hauptsächlich von europäischem Recht geprägt sind, betrachtet. Den zweiten Schwerpunkt dieses Artikels bildet das Fahrplanprocedere einschließlich der in diesem Zusammenhang maßgebenden Fristen, Vorläufe und Fahrplanelemente.
Im Zuge der Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben bedürfen Eisenbahnverkehrsunternehmen für die Teilnahme am öffentlichen Eisenbahnbetrieb erstmals einer Sicherheitsbescheinigung. Die Sicherheitsbescheinigung stellt das Eisenbahn-Bundesamt aus. Der Beitrag widmet sich den formellen und materiellen Voraussetzungen für die Erteilung der Sicherheitsbescheinigung.
Die Europäische Richtlinie für Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft ist am 29. April 2004 verabschiedet worden und damit in Kraft getreten. Diese Sicherheitsrichtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet, die bis spätestens April 2006 Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen müssen, um sie in nationales Recht umzusetzen.
Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen. Dazu ist ihrer Meinung nach ein grenzüberschreitender Verkehr notwendig, der möglichst wenig durch technische oder kulturelle Hindernisse eingeschränkt wird. Außerdem ist die Kommission der Überzeugung, dass mehr Verkehr nur durch mehr Wettbewerb in einem offenen Markt zu erreichen ist. Als erster Schritt wurden die Eisenbahnen in...
Die europäische Verkehrspolitik steht in einem engen Zusammenhang mit der Schaffung eines europäischen Wirtschaftsraumes. Im europäischen Binnenmarkt, der inzwischen weitgehend verwirklicht ist, gibt es zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten einen freien Austausch von Gütern und Dienstleistungen und Beweglichkeit der Produktionsfaktoren (Arbeit, Kapital usw.).
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