Am Beispiel der Vorgaben für die Qualifikation des Betriebspersonals wird die Komplexität deutlich, die mit der Umsetzung des 4. EU-Eisenbahnpakets in den Bahnunternehmen verbunden ist.
Seit Inkrafttreten der ersten Vorschriften für den internationalen Güterverkehr arbeitet die OTIF an einem einheitlichen Eisenbahnrecht zur Verknüpfung der verschiedenen nationalen Netze.
Mit Inkrafttreten der „technischen Säule“ des vierten EU-Eisenbahnpakets spielen neben der geänderten nationalen Gesetzgebung auch neue, direkt geltende Rechtsakte der EU eine Rolle.
Die bestehenden Regularien für den Eisenbahnverkehr sind auf das Mitwirken des Menschen ausgelegt. Für eine hochgradige Automatisierung wären Anpassungen an verschiedenen nationalen Rechtsquellen erforderlich.
Der zweite Teil des Beitrags zur Umsetzung des Vierten EU-Eisenbahnpakets beschäftigt sich mit der Integration der Themen menschlicher Faktor und Sicherheitskultur in das Sicherheitsmanagement von Bahnunternehmen.
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