Stellt man die Frage, welche Länder in Europa den größten Anteil an Eisenbahntunneln haben, wird man in aller Regel Österreich und die Schweiz als Antwort erhalten. Tatsächlich existieren jedoch in Deutschland weit mehr Eisenbahntunnel. Allein die DB AG betreibt mehr als 900 Tunnelanlagen. Nicht erst seit den tragischen Unglücken in den Straßentunneln vor mehr als zehn Jahren wird der...
In den europäischen Staaten wurden in den letzten beiden Jahrzehnten die Modelle der historisch gewachsenen Staatsbahnen grundlegend geändert. Auf Seiten der Fahrzeuge, sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr, entwickeln sich die ehemals staatlichen Eisenbahnen zu reinen Betreibern von Schienenfahrzeugen, deren Konstruktion und Fertigung von wenigen, international tätigen Industrieunternehmen durchgeführt wird. Die Zulassung erfolgt durch Nationale Sicherheitsbehörden (National Safety...
Umsetzung der Richtlinie 2007/59/EG in nationales Recht
Die Richtlinie 2007/59/EG über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern war bis zum 4. Dezember 2009 in nationales Recht umzusetzen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Entstehung der Richtlinie und die Struktur des einzuführenden „Europäischen Zertifizierungssystems“ für die Zulassung von Triebfahrzeugführern. Dabei werden ausgewählte Aspekte der mit der Umsetzung in nationales Recht verbundenen Veränderungen und der zukünftigen Weiterentwicklung in ihrem...
Die Technischen Spezifikationen der Interoperabilität (TSI) beschreiben auf Grundlage der EU-Richtlinien 96/48 und 2001/16 Vorgaben für die verschiedenen Teilsysteme des Bahnsystems. Die ersten TSI für das Teilsystem Betrieb traten in Deutschland 2002 (für das Hochgeschwindigkeitssystem) und 2007 (für das konventionelle System) in Kraft. Die Fortschreibung der TSI für den Hochgeschwindigkeitsbereich wurde bereits abgeschlossen, während sich die TSI für den...
Am 3. Dezember 2009 tritt die neue Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr in Kraft. Sie bringt umwälzende Neuerungen mit sich, unter anderem zwingende Bestimmungen für die Haftung bei Zugverspätungen sowie einheitliche Haftungsregeln für alle EU-Mitgliedstaaten bei Tötung und Verletzung von Reisenden.Die Fahrgastrechte-Verordnung ist Bestandteil des 3. Eisenbahnpakets der Europäischen Union (EU)....
Ein europaweit liberalisierter Markt für Eisenbahnverkehrsleistungen wird zu einer Stärkung des Verkehrsträgers Schiene führen. Aus diesem Grund haben das europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union im Jahr 2004 die EG-Richtlinie 2004/49/EG („Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit“) in Kraft gesetzt.
Gefahrstoffe sind ein wesentlicher Teil unserer Arbeitswelt. Die sichere Verwendung ist eine wichtige Aufgabe aller Arbeitsbereiche. Das Kernstück bildet dabei die Gefährdungsbeurteilung. Grundlage hierfür ist die richtige Identifizierung und Klassifizierung der Gefahrstoffe und der auszuführenden Tätigkeit, um dann durch eine systematische und umfassende Untersuchung die von ihnen ausgehende Gefährdung zu ermitteln und zu beurteilen (Risikobewertung). Daraus werden die Schutzmaßnahmen...
Die „Sicherheitsrichtlinie“ 2004/49/EG der Europäischen Union soll zur Harmonisierung des heute bestehenden heterogenen Eisenbahnsystems beitragen, in dem Standards für Art und Umsetzung einer einheitlichen und vergleichbaren Sicherheitskultur geschaffen werden.
Im vierten Teil dieser Reihe wird der Fahrplan vor dem Hintergrund der jüngsten gesetzlichen Rahmenbedingungen, die hauptsächlich von europäischem Recht geprägt sind, betrachtet. Den zweiten Schwerpunkt dieses Artikels bildet das Fahrplanprocedere einschließlich der in diesem Zusammenhang maßgebenden Fristen, Vorläufe und Fahrplanelemente.
Im Zuge der Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben bedürfen Eisenbahnverkehrsunternehmen für die Teilnahme am öffentlichen Eisenbahnbetrieb erstmals einer Sicherheitsbescheinigung. Die Sicherheitsbescheinigung stellt das Eisenbahn-Bundesamt aus. Der Beitrag widmet sich den formellen und materiellen Voraussetzungen für die Erteilung der Sicherheitsbescheinigung.
Finden statt Suchen
Nutzen Sie unsere erweiterte Suche für Ihre professionelle Recherche.
Kontakt
Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch unter: +49 (0)30 200 95 220
oder per E-Mail an: info@bahn-fachverlag.de