Mitunter müssen Wagengruppen oder ganze Zugeinheiten als Rangierfahrt von einem Gleis in ein anderes umgesetzt werden. Wenn dann, z.B. wegen der außergewöhnlichen Länge der zu bewegenden Rangierfahrt, das Ausziehgleis nicht ausreicht, kann es vorkommen, dass über die Bahnhofsgrenze hinaus auf den angrenzenden Streckengleisen rangiert werden muss. Für diese Fälle gelten besondere Regelungen. In drei Beiträgen werden behandelt: ?...
Spricht man von Rangieren auf Hauptgleisen, denkt man an das Bilden und Auflösen von Zügen. Oft werden dabei Wagengruppen oder ganze Zugeinheiten als Rangierfahrt von einem Gleis in ein anderes umgesetzt, die möglicherweise auch den Gleisbereich der Bahnhofsköpfe berühren können. Und wenn obendrein noch wegen der außergewöhnlichen Länge der zu bewegenden Rangierfahrt das Ausziehgleis nicht in seiner ganzen Länge...
Mit der Einführung von GSM-R entsteht in Deutschland das fünftgrößte GSM-Netz. Im Bahnfunk übernahm die DB Netz AG damit europaweit eine Vorreiterrolle. Dies bedeutet enorme technische und betriebliche Anforderungen.
Spricht man von Rangieren auf Hauptgleisen, denkt man an das Bilden und Auflösen von Zügen. Oft werden dabei Wagengruppen oder ganze Zugeinheiten als Rangierfahrt von einem Gleis in ein anderes umgesetzt, die möglicherweise auch den Gleisbereich der Bahnhofsköpfe berühren können. Und wenn obendrein noch wegen der außergewöhnlichen Länge der zu bewegenden Rangierfahrt das Ausziehgleis nicht in seiner ganzen Länge...
Bevor das Ausfahr- oder Zwischensignal auf Fahrt gestellt und der Zug abfahren darf, gilt es einige betriebswichtige „Spielregeln“ zu kennen und einzuhalten.
Wer gut fahren will, muss auch gut bremsen können, aber die Bremsprobe ist nur ein Teil der Vorbereitung eines Zuges. Wo bleiben die Frachtpapiere, wer macht welche Meldung, was ist PVG und noch vieles mehr wird in diesem...
Am 12. Dezember 2004 tritt die Bekanntgabe 3 zur Konzernrichtlinie 408.01 – 09 „Züge fahren und Rangieren“ mit einigen völlig neuen Regeln, aber auch mit einer Fülle von Änderungen an bisher geltenden Regeln, in Kraft.
Am 12. Dezember 2004 tritt die Bekanntgabe 3 zur Konzernrichtlinie 408.01 – 09 „Züge fahren und Rangieren“ mit einigen völlig neuen Regeln, aber auch mit einer Fülle von Änderungen an bisher geltenden Regeln, in Kraft.
In diesem Beitrag wird das Rangieren im Bereich des Einfahrabschnittes eines Bahnhofs über den Standort der Rangierhalttafel hinaus erläutern. Worauf es ankommt und was es hierbei zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem konstruierten Fall, wie er aber auch in der Praxis vorkommen könnte.
Am 14. Dezember 2003 trat die Bekanntgabe 2 zur Konzernrichtlinie 408 mit geringfügig neuen Regeln in Kraft. Weil diese neuen Regelungen für die Sicherheit des Bahnbetriebes von besonderer Bedeutung waren, wurden sie bereits vor dem Inkraftsetzungstermin der Bekanntgabe 2, und zwar in Form zweier Ausnahmegenehmigungen zur Konzernrichtlinie 408, eingeführt bzw. für gültig erklärt. Nachstehend werden die konkreten Neuerungen themenweise...
Im vergangenen Jahr 2003 wurden in „Deine Bahn“ die wesentlichen Änderungen der Bekanntgabe 1 zur Konzernrichtlinie 408 vorgestellt, erläutert und kommentiert. In dieser Ausgabe werden ebenfalls geänderte wichtige „Randthemen“ behandelt.
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