Auf einer Fachtagung der Bundesnetzagentur haben Experten diskutiert, welche Rolle das Eisenbahnrecht in Zeiten des Umbruchs für das System Bahn spielt.
Das Verwaltungsrecht ist ein wichtiger gesetzlicher Rahmen, der auch in Eisenbahnunternehmen berücksichtigt werden muss, zum Beispiel in der Kommunikation mit Zulassungsbehörden.
Mit der Triebfahrzeugführerscheinverordnung und der Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung liegen seit einigen Jahren Rechtsverordnungen vor, die verbindliche Regelungen für Fahrberechtigungen von Triebfahrzeugführern enthalten.
Verwunderung und zuweilen Unverständnis, auch heftige Kritik begegnen den Betriebsräten der DB Systel, wenn sie erklären sollen, dass sie den eingeschlagenen Weg der kulturellen Veränderung und der Transformation der Arbeitsbeziehungen in eine „Neue Arbeitswelt“ unterstützen. Der traditionelle Reflex von Betriebsräten anderer Unternehmen, dass sich ein Betriebsrat nicht ohne Weiteres mit der Geschäftsführung auf demselben Weg zu einem […]
Ob in der Ausbildung, Schulung oder im betrieblichen Alltag bei den Bahnen: Regelwerke und Technik sind das eine – maßgeblichen Einfluss auf kompetentes, verantwortliches und sicheres Handeln hat aber auch die Interaktion von Vorgesetzten und Ausbildern mit den Mitarbeitern.
Entscheider, die in Bahnunternehmen für betriebliche Abläufe und für die Sicherheit Verantwortung tragen, müssen über aktuelles Systemwissen verfügen. Dazu gehören rechtliche Kenntnisse genauso wie das Verständnis der Zusammenhänge in der Produktion. Im Mittelpunkt dieses Beitrags stehen die Anforderungen an Leitende und Aufsichtsführende im Sinne der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung.
Die gute alte Eisenbahnhaftpflichtversicherungsverordnung existiert nicht mehr. Sie ist jedoch – ebenso wie an der Börse abhanden gekommenes Vermögen – nicht einfach weg, sondern nur woanders. Die Vorschriften über die Versicherungspflicht der Eisenbahnen wurden in das Allgemeine Eisenbahngesetz integriert.
Im Bahnreformbereich regelt die Eisenbahn-Laufbahnverordnung spezielle Bereiche des Laufbahnrechts als vorrangige Rechtsnorm für die bei der privatisierten Deutschen Bahn Aktiengesellschaft und ihren Tochtergesellschaften sowie bei weiteren ausgegliederten Unternehmen eingesetzten Beamtinnen und Beamten. Dabei werden auch die besonderen Belange einer Personalentwicklung und Personalverwendung von Beamtinnen und Beamten in privatrechtlich organisierten Unternehmen berücksichtigt.
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