Eisenbahninfrastruktur
Definition
Zur unmittelbaren Abwicklung des Verkehrs auf der Schiene erforderliche bauliche Anlagen und technische Einrichtungen
Beschreibung
Zur Eisenbahninfrastruktur (andere Bezeichnung „Bahnanlage“) zählen Grundstücke, Bauwerke und sonstige Einrichtungen einer Eisenbahn, die unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse zur Abwicklung oder Sicherung des Reise- oder Güterverkehrs auf der Schiene erforderlich sind. Neben den eigentlichen Fahrweganlagen gehören dazu auch Nebenbetriebsanlagen sowie die Anlagen, die das Be- und Entladen sowie den Zu- und Abgang von Reisenden ermöglichen oder fördern.
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