Der Bundestag hat Ende April ein Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich verabschiedet. Eisenbahninfrastrukturunternehmen erhalten damit das Recht, Privatgrundstücke an Bahnstrecken zur Durchführung der Vegetationskontrolle zu betreten.
Mit den verschiedenen Verfahren der Schienenbearbeitung werden der Instandhaltungsaufwand an Gleisanlagenreduziert, der Fahrkomfort der Reisenden erhöht, Anrainer von Bahnstrecken von Schienenlärm entlastet und ein sicherer Betriebsablauf gewährleistet.
Der Bahnhofsbetreiber der DB steht vor der Herausforderung, die stetig wachsende Zahl an Bauvorhaben kundenfreundlich, informativ, verständlich und rechtzeitig an Beteiligte, Betroffene und Öffentlichkeit zu kommunizieren.
Der Bahninfrastrukturanbieter hat ein digitales Stellwerk der nächsten Entwicklungsstufe konzipiert, das in einem Pilotprojekt im Bayerischen Wald zum Einsatz kommt.
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