Tunnelsicherheit
Das Notrufsystem NBS2010
Mit dem Baubeginn der Hochgeschwindigkeitsstrecken der Deutschen Bahn erließ das Eisenbahn-Bundesamt speziell für die Tunnel dieser Strecken eine Richtlinie, die die "Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln" regelt. In dieser Richtlinie wird unter anderem gefordert, in Eisenbahntunneln, die länger als 1.000 Meter sind, Notrufmöglichkeiten für Reisende vorzuhalten.