Gesetzliche Grundlagen
Ausgangspunkt für die Errichtung der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB) ist die RL 2004/49/EG (Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit) vom 29. April 2004. In Erwägungsgrund Nr. 23 der Richtlinie wird das Erfordernis der Eisenbahnunfalluntersuchung damit begründet, dass schwere Eisenbahnunglücke zwar selten geschehen, sie jedoch verheerende Folgen haben und in der Öffentlichkeit zu Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Eisenbahnsystems führen können. Deshalb...
Rechtlicher Rahmen
Das Eisenbahn-Bundesamt ist die deutsche Aufsichts-, Genehmigungs- und Sicherheitsbehörde für Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen. Das Eisenbahn-Bundesamt wurde 1994 im Zuge der Bahnstrukturreform gegründet, als Deutsche Bundesbahn und Deutsche Reichsbahn rechtlich vereinigt und zur Deutschen Bahn AG umgewandelt wurden. Die Neuordnung ist in Artikel 87e des Grundgesetzes verankert und wurde im Einzelnen im Eisenbahnneuordnungsgesetz geregelt.
In der Eisenbahnaufsicht hat sich in den vergangenen 20 Jahren durch innerstaatliche Veränderungen und Vorgaben der Europäischen Union einiges getan. Dazu gehört die mittelfristige Schaffung eines europaweit einheitlichen institutionellen Rahmens, der die Mitgliedstaaten unter anderem dazu verpflichtet, nationale Sicherheitsbehörden einzurichten,denen insbesondere Genehmigungs- und Aufsichtsaufgaben zu übertragen sind.Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über wesentliche Elemente der europäischen Entwicklung mit...