Alle Beiträge von Fritz Schröder

Risikomanagement

Sicherheit hat absolute Priorität

Einheitliche Bedingungen für den Eisenbahnverkehr sind Voraussetzung für die Öffnung des europäischen Marktes und für einen diskriminierungsfreien Wettbewerb über die EU-Ländergrenzen hinweg. Dabei darf jedoch die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs nicht zur Disposition stehen. Der folgende Beitrag beschreibt die Sicherheitskultur und das Risikomanagement der DB AG anhand von Verfahren zur Risikobetrachtung in technischen Teilsystemen.

Die EU-Sicherheitsrichtlinie und ihre nationale Umsetzung

Im April 2004 trat die Richtlinie 2004/49/EG über die Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft in Kraft. Diese Richtlinie soll einen gemeinsamen Rahmen zur Regelung der Eisenbahnsicherheit im europäischen Binnenmarkt für Eisenbahnverkehrsdienste schaffen. Die Mitgliedsstaaten der EU haben in der Vergangenheit ausgehend von ihren nationalen technischen und betrieblichen Prozessen unterschiedliche nationale Regelungen getroffen, die sich als Hindernisse für dieAufnahme grenzüberschreitender Verkehrsdienste...

Ein Thema mit Bezug zur heutigen Firmenkultur – ja, aber zur Sicherheitskultur?

Erfahrung? Ab in den Vorruhestand! Oder gibt es intelligentere Lösungen?

Firmen rationalisieren in regelmäßigen Schüben ihre Unternehmen. Täten sie es nicht, würden sie den Anschluss an die Wettbewerber verlieren. Durch die Rationalisierungsmaßnahmen werden Anpassungen an die zukünftigen Erfordernisse vollzogen, die über die Verbesserungsbemühungen des täglichen Geschäftes hinausgehen. Das Erschließen größerer Ratio-Potenziale erfolgt – meist projektmäßig organisiert – in kleinen Gruppen. Dort werden die Vorschläge ausarbeitet, wie man die Prozesse...

Risiko: Erlaubt oder nicht? Wie gehen wir mit dem Risiko um?

„Risiko“ ist der Name eines beliebten Gesellschaftsspiels, bei dem man seine geplanten Spielzüge einer Zufallsentscheidung (würfeln) unterwerfen muss. Das Spiel ist wohl deshalb so beliebt, weil es eine reale Lebenssituation widerspiegelt: Je größer der erwartete Gewinn ist, desto größer ist in der Regel auch das Risiko. Wer wagt, gewinnt leider nicht immer, sondern läuft auch Gefahr, zu Schaden zu...

Wie kann man Sicherheitskultur verbessern?

Eisenbahnen in Deutschland sind verpflichtet, ihre Anlagen und Fahrzeuge sicher zu bauen und in einem sicheren Zustand zu halten. Um dieser Forderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes nachzukommen, wurde seit jeher versucht, aus gefährlichen Ereignissen entsprechende Folgerungen zu ziehen und Schwachstellen auszumerzen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Eisenbahnunfällen kommt, ist im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern gering; das Schadensausmaß hingegen kann dagegen im...

Sicherheitsmanagementsystem

Am 29. April 2004 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2004/49/EG über die Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft erlassen. Artikel 33 dieser Richtlinie legt fest, dass die Mitgliedsstaaten die Rechts- und Verwaltungsvorschriften so in Kraft setzen, dass sie dieser Richtlinie spätestens ab dem 29.04.2006 nachkommen.

Sicherheitliche Anforderungen an die Eisenbahnen der EU

Die Europäische Richtlinie für Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft ist am 29. April 2004 verabschiedet worden und damit in Kraft getreten. Diese Sicherheitsrichtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet, die bis spätestens April 2006 Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen müssen, um sie in nationales Recht umzusetzen.

Das Sicherheitsmanagementsystem der europäischen Eisenbahnen

Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen. Dazu ist ihrer Meinung nach ein grenzüberschreitender Verkehr notwendig, der möglichst wenig durch technische oder kulturelle Hindernisse eingeschränkt wird. Außerdem ist die Kommission der Überzeugung, dass mehr Verkehr nur durch mehr Wettbewerb in einem offenen Markt zu erreichen ist. Als erster Schritt wurden die Eisenbahnen in...

Das zweite EU-Eisenbahnpaket und die Konsequenzen für die europäischen Bahnen

Das Europäische Parlament hat am 22. April 2004 über das 2. Eisenbahnpaket abschließend beraten, so dass es voraussichtlich Mitte 2004 in Kraft gesetzt wird. Die darin enthaltenen EU-Richtlinien zur - Eisenbahnsicherheit, - Änderung der Interoperabilitäts- Richtlinien und - Änderung der Richtlinie 91/ 440 EWG zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen müssen danach in den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Europas neue Eisenbahn-Agentur

Die European Railway Agency (ERA) Das Europäische Parlament und der Rat haben auf einer Sitzung des Vermittlungsausschusses am 16. März 2004 eine Einigung zum 2. Eisenbahnpaket der EU erzielt. Das Europäische Parlament hat es am 22.04 2004 abschließend beraten, so dass das 2. Eisenbahnpaket voraussichtlich Mitte 2004 in Kraft treten wird.

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