Die beiden bisherigen Artikel zum Mietrecht beschäftigten sich mit den Pflichten des Vermieters und des Mieters. Ein besonderes Augenmerk galt den vertraglich dem Mieter auferlegten Pflichten, so unter anderem den Schönheitsreparaturen. Dieser Artikel geht auf das Vermieterpfandrecht, auf sonstige Mietsicherheiten, die Stellung des besitzenden Mieters gegenüber dem Vermieter und abschließend auf die Beendigung des Mietverhältnisses ein.
Dieser – wie auch...
Die Pflichten des Mieters
Pflicht zur Zahlung der Miete
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten (§ 535 Abs. 2BGB). Dies ist die Hauptleistungspflicht des Mieters.
Das Mietrecht spielt im Wirtschaftsleben eine bedeutende Rolle. Der überwiegende Teil der deutschen Bevölkerung wohnt zur Miete. Auch ein großer Teil der Gewerbewirtschaft ist auf gemietete Räume angewiesen.
Eine entsprechend bedeutsame Rolle kommt dem Mietrecht auch im BGB zu. Kaum ein anderer Titel des BGB wurde so oft geändert wie das Mietrecht. Die vergangenen Weltkriege und die damit einhergehende Wohnungsnot...
Schenkungen (§§ 516 – 534 BGB) sind nichts Ungewöhnliches. Sie begleiten uns Tag für Tag während unseres ganzen Lebens. Zu Geburtstagen bringt man Geschenke mit. Bei einem Besuch gehört es zum guten Ton, dem Gastgeber ein Geschenk zu übergeben. Es gibt aber auch Schenkungen in großem Umfang, so Grundstücke, wertvolle Kunstobjekte. Was aber ist eine Schenkung rechtlich gesehen?
Besondere Vertriebsformen beim Verkauf: Kaufverträge werden indessen nicht nur in, sondern häufig auch außerhalb der üblichen Ladengeschäfte abgeschlossen. Dies betrifft vornehmlich Haustürgeschäfte, Fernabsatzverträge und Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr. Derartige Verträge sind ab dem 01.01.2002 als „Besondere Vertriebsformen“ im „Allgemeinen Schuldrecht“ in den §§ 312 bis 312 ff BGB geregelt. Sie erfassen Verträge, bei denen der Kunde ein Verbraucher ist,...
Während sich die bisherigen vier Kapitel des Kaufrechts mit dem Begriff und dem Abschluss eines Kaufvertrages, den dadurch entstandenen Pflichten der Vertragsparteien untereinander, den möglichen Verletzungen der Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag und den daraus resultierenden Rechtsfolgen beschäftigte, soll nun auf die besonderen Arten des Kaufs eingegangen werden. Dazu zählen insbesondere der Verbrauchsgüterkauf und der Kauf unter Eigentumsvorbehalt.
Das Bemühen, fremde Namen in ihrer Originallautung aussprechen zu wollen, mag ja noch verständlich sein, doch bei der Kultivierung alles Englischen auf Kosten des Deutschen machen die Medien auch nicht vor Kindern halt. Sie, die ihre Muttersprache noch lernen, deren Kenntnisse noch vertieft und gesichert werden müssen, werden in den Kindersendungen mit englischen Liedern berieselt oder müssen sich anhören,...
Englisch ist eine wunderschöne Sprache, vor allen Dingen Oxfordenglisch. In nicht minderem Maße gilt das auch für Deutsch, eine sehr klangreiche und vor allen Dingen äußerst klare Sprache, die im Konzert der großen Sprachen eine bedeutsame Rolle spielt. Dies wird nachdrücklich durch den Umstand belegt, dass nach Rudolf Eucken, Theodor Mommsen, Thomas Mann, Hermann Hesse, Nelly Sachs, Heinrich...
Teil 3 zum Kaufvertragsrecht schilderte, wann der Käufer Nacherfüllung verlangen, vom Kaufvertrag zurück treten oder den Kaufpreis mindern kann. Das Gesetz eröffnet dem Käufer aber noch weitere Alternativen, den Schadensersatz.
Die beiden vorangegangenen Artikel zum Kaufrecht befassten sich mit dem Begriff des Kaufvertrages, seinem Inhalt, den jeweiligen Pflichten der Vertragsparteien, dem Mangelbegriff und wann Mängelrechte ausgeschlossen oder eingeschränkt sind. In den nachfolgenden Ausführungen wird erläutert, wann und wie der Käufer vorzugehen hat, wenn ein Mangel im Sinne der §§ 434, 435 BGB vorliegt, ob er Nacherfüllung verlangen, vom...
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