Tunnelsicherheit
Mit dem Neubau der ersten Schnellfahrstrecken der DB vor etwa 35 Jahren wurde von den Sicherheitsbehörden gefordert, dass für die Reisenden bei einem Unfall im Tunnel eine Möglichkeit vorhanden sein muss, sich in eigener Verantwortung "zu retten
Betriebserprobung
Mit dem Baubeginn der Neubaustrecken (NBS) bei der Deutschen Bahn vor fast 25 Jahren wurde speziell für die Tunnel dieser Schnellfahrstrecken durch die Aufsichtsbehörde eine Richtlinie erlassen, die die „Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln“ regelt. In dieser Richtlinie wird unter anderem gefordert, in Eisenbahntunneln, die länger als 1.000 Meter sind, Notrufmöglichkeiten...