Innovative Berufsbildung fördert nicht nur fachliche Kompetenz. Um einen Beruf ausüben zu können, bedarf es angemessener und berufstypischer Qualifikationen in fachlicher und überfachlicher Hinsicht. Es ist einleuchtend, dass Menschen, die in produzierenden Berufen arbeiten, andere Fähigkeiten und Fertigkeiten benötigen als Menschen in Dienstleistungsberufen. So hat das Berufsbild eines Maschinenschlossers im Hinblick auf fachliche Besonderheiten wenig gemeinsam mit den Arbeitstätigkeiten...
Soll ein Fahrzeug im Bahnhof eingesetzt werden, muss nach Kleinwagen und anderen Fahrzeugen unterschieden werden.
Nach den Regeln im Modul 408.0231 Abschnitt 3 Absatz 6 darf die Fahrt eines Kleinwagens im Bahnhof auf Gleisen mit selbsttätiger Gleisfreimeldeanlage nur zugelassen werden, wenn Merkhinweis „KL“ und Sperre nach den Modulen 408.0402 bzw. 408.0403 angebracht bzw. eingegeben sind.
Am 12. Dezember 2004 trat die Bekanntgabe 3 zur Konzernrichtlinie 408.01 – 09 „Züge fahren und Rangieren“ mit einigen völlig neuen Regeln, aber auch mit einer Fülle von Änderungen an bisher geltenden Regeln, in Kraft.
Am 12. Dezember 2004 tritt die Bekanntgabe 3 zur Konzernrichtlinie 408.01 – 09 „Züge fahren und Rangieren“ mit einigen völlig neuen Regeln, aber auch mit einer Fülle von Änderungen an bisher geltenden Regeln, in Kraft.
Am 12. Dezember 2004 tritt die Bekanntgabe 3 zur Konzernrichtlinie 408.01 – 09 „Züge fahren und Rangieren“ mit einigen völlig neuen Regeln, aber auch mit einer Fülle von Änderungen an bisher geltenden Regeln, in Kraft.
Die Konzernrichtlinie 408.01 – 09 Züge fahren und Rangieren ist ein verbindliches Regelwerk für diejenigen Eisenbahnverkehrsunternehmen, welche mit dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB Netz AG in einem vertragsrechtlichen Verhältnis zur Nutzung von Trassen oder anderen Eisenbahninfrastrukturanlagen stehen. Dabei kann die Konzernrichtlinie 408.01 – 09 nicht jeden betrieblichen Sachverhalt, der insbesondere auf örtliche Besonderheiten zurückzuführen ist, regeln. Deshalb werden dem...
Die Weiterentwicklung von Betrieben, gleich welcher Organisationsform, ist davon abhängig, dass deren Funktionsträger, bedingt durch ständigen Erkenntnisfortschritt in den Fach- und Pädagogikwissenschaften, neue Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen vermittelt werden. Wichtig ist wie nie zuvor eine antizipative (die zukünftigen Anforderungen vorwegnehmende) Personalentwicklung, die die Funktionsträger der Bildungsbetriebe befähigt, alle zukünftig auftretenden bildungsbetriebliche Problemfelder zu bewältigen. Dabei entpuppt sich Personalentwicklung als...
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn laut Betriebs- und Bauanweisung (Betra) ein Bahnhofsgleis gesperrt ist, hat der Fahrdienstleiter laut Modul 408.0472 Abschnitt 2 der Konzernrichtlinie 408.01 – 09 zu verfahren. Was ist aber, wenn nach dem Abriegeln der Zugangsweichen, z.B. ein Zweiwegebagger in das Gleis fahren soll? Eigentlich dürfte ich dieser Fahrt als Fahrdienstleiter nicht zustimmen.
Ziel des Betriebszentralen-Konzeptes der DB Netz AG ist es u.a., die Anzahl der im Bahnbetrieb vorhandenen und örtlich besetzten Stellwerke zu reduzieren oder möglichst gering zu halten. Dabei bewirkt dieser produktivitätserhöhende Zentralisationsprozess nicht nur eine räumliche Zusammenführung aller betroffenen und örtlich vorhandenen Fahrdienstleiterarbeitsplätze, sondern je nach Ausprägung der Leittechnik mitunter auch eine Zusammenführung der beiden betrieblichen Funktionen „Zugdisposition“...
Am 14. Dezember 2003 trat die Bekanntgabe 2 zur Konzernrichtlinie 408 mit geringfügig neuen Regeln in Kraft. Weil diese neuen Regelungen für die Sicherheit des Bahnbetriebes von besonderer Bedeutung waren, wurden sie bereits vor dem Inkraftsetzungstermin der Bekanntgabe 2, und zwar in Form zweier Ausnahmegenehmigungen zur Konzernrichtlinie 408, eingeführt bzw. für gültig erklärt. Nachstehend werden die konkreten Neuerungen themenweise...
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