Jana Dahlendorf hat mit ihrer juristischen Dissertation über die öffentlich-rechtliche Instandhaltungsverantwortung für Eisenbahnfahrzeuge eine Arbeit vorgelegt, die für Halter sowie Praktiker und Verantwortliche in Eisenbahnunternehmen, bei Schienenfahrzeugherstellern und Betreibern von Wartungseinrichtungen gleichermaßen relevant ist. Einen Überblick über die und eine Einschätzung der wichtigsten Ergebnisse bietet die nachfolgende Rezension. ABONNEMENT Dieser Inhalt ist nur für Abonnenten zugänglich. […]
Die gute alte Eisenbahnhaftpflichtversicherungsverordnung existiert nicht mehr. Sie ist jedoch – ebenso wie an der Börse abhanden gekommenes Vermögen – nicht einfach weg, sondern nur woanders. Die Vorschriften über die Versicherungspflicht der Eisenbahnen wurden in das Allgemeine Eisenbahngesetz integriert.
Es trug sich zu am 18. Tage des Monats September im Jahre 2012. Der Ort des Geschehens: eine höchst liebenswerte rheinische Großstadt, landauf, landab überaus geschätzt als wahre Hochburg rheinischen Frohsinns, DER Hort von Jecken und Narren schlechthin.
Wesentliche Neuerungen der VDV-Schrift 753 in der Fassung vom 1. Juli 2006
Die VDV-Schrift 753 „Eisenbahnfahrzeug-Führerschein-Richtlinie“ in der Fassung vom 1. August 2002 war als Einstieg in eine für alle Eisenbahnen gleichermaßen verbindliche und transparente Verfahrensweise bei der Aus- und Fortbildung von Eisenbahnfahrzeugführern zu verstehen. Sie diente dazu, Erfahrungen zu sammeln, und sollte zu gegebener Zeit einer Revision unterzogen werden.
Anders als in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union kennt das deutsche Eisenbahnrecht eine Differenzierung zwischen „öffentlichen“ und „nichtöffentlichen“ Eisenbahnen. § 3 AEG („Öffentlicher Eisenbahnverkehr“) enthält Aussagen dazu, wann eine Eisenbahn dem öffentlichen oder dem nichtöffentlichen Verkehr dient. Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften neu gefasst. Der Beitrag gibt einen Überblick über die seit...
Im Zuge der Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben bedürfen Eisenbahnverkehrsunternehmen für die Teilnahme am öffentlichen Eisenbahnbetrieb erstmals einer Sicherheitsbescheinigung. Die Sicherheitsbescheinigung stellt das Eisenbahn-Bundesamt aus. Der Beitrag widmet sich den formellen und materiellen Voraussetzungen für die Erteilung der Sicherheitsbescheinigung.
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