Alle zwei Jahre ändern sich eine ganze Reihe von Vorschriften im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und der Schiene (ADR/RID), so auch zum 1. Januar 2007.
Die neuen Regeln basieren auf der Weiterentwicklung der UN-Modellvorschriften für den Transport gefährlicher Güter, des UN-Handbuches „Tests und Kriterien“ für die Klassifizierung, dem global harmonisierten System der Klassifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) sowie auf Änderungen und Korrekturen der für das ADR zuständigen UN-Gremien.