Jedem Eisenbahnfahrzeugverband, der auf dem Netz der Deutschen Bahn AG (DB AG) verkehrt, sei es ein lokomotivbespannter Zug oder ein Triebzug, ist eine bestimmte Masse zu eigen. Diese gilt es zu beschleunigen, zu bremsen und in allen betrieblichen Situationen sicher zu beherrschen. Sie ist daher nicht nur die wichtigste Grundeigenschaft jedes Zuges, sondern eine wichtige betriebliche Planungsgröße. Sichtbarer und allgegenwärtiger Ausdruck dessen ist der Eintrag in den Kopfangaben der Buchfahrpläne. Viele Planungsfälle erfordern nicht nur die planmäßigen Zugmassen, sondern gleichfalls deren technischen Grenzwert zu kennen, die Grenzlast. Hier geht es um die Leistungsfähigkeit der Triebfahrzeuge und um den wirtschaftlichen Aspekt der Zugförderung. Kernaussage der Grenzlast ist die fahrbare Wagenzugmasse bei gleichzeitiger Vermeidung von Schäden an Fahrzeugen und Anlagen infolge Überlastung der Triebfahrzeuge mit den einhergehenden betrieblichen Störungen, aber auch der Vermeidung des zu hohen Trassenverbrauchs mit der Folge der Behinderung anderer Teilnehmer am Schienenverkehr. Die Begriffswelt, die Methoden der Ermittlung und die Bekanntgabe der Grenzlasten sind daher die Inhalte der folgenden Betrachtung.
Wagenzugmassen und Grenzlasten – bedeutende Planungsgrößen im Eisenbahnbetrieb
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