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Energieeinsparverordnung

Sparpotenzial bei Bahnhofsgebäuden

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) trat 2002 in Kraft und dient als Grundlage für die Bewertung der Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Mit der am 1. Oktober 2009 veröffentlichten EnEV 2009 werden die Anforderungen an den Primärenergiebedarf und an die Dämmeigenschaften weiter angehoben. Auch die Prüfung auf den Einsatz regenerativer Energien wird nun gefordert. Der folgende Artikel beschreibt die Maßnahmen der DB Station&Service AG, um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden.

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