Im April 2004 ist die Europäische Richtlinie für Eisenbahnsicherheit 2004/49/EG (im Folgenden kurz Sicherheitsrichtlinie) in Kraft getreten. Nach weitreichenden Regelungen auf Gemeinschaftsebene bezüglich der Privatisierung und Marktöffnung des Eisenbahnsektors sowie der technischen Harmonisierung für den grenzüberschreitenden Verkehr (Interoperabilität), ist diese Richtlinie aus mehreren Gründen notwendig geworden: Es galt einerseits zu verhindern, dass Sicherheit als Argument gegen die Liberalisierung benutzt wurde, und dabei anderseits das im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern hohe Sicherheitsniveau des europäischen Eisenbahnverkehrs zu erhalten und dann, wenn möglich und sinnvoll, zu verbessern. Denn es war deutlich geworden, dass die weitere Verbesserung der Sicherheit durch technische Mittel in den zum Teil bereits hochtechnisierten Bahnen an ihre finanziellen Grenzen gestoßen war. Es war auch klar, dass die Privatisierung und Marktöffnung eine Restrukturierung der Sicherheitsverantwortung nach sich zog, die vielfach Neuland war. Und schließlich birgt eine rein technische, netzübergreifende Harmonisierung ohne Einbeziehung der jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten eher die Gefahr eines Verlustes an Sicherheit denn einen Gewinn.
Die Europäische Eisenbahn-Sicherheitsrichtlinie
Sicherheitsmanagementsysteme und gemeinsame Sicherheitsmethoden für Eisenbahnunternehmen
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