Im Falle einer offenen Streitigkeit zwischen Reisenden und Verkehrsunternehmen bietet die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr seit nunmehr fast sieben Jahren den Verbrauchern die Möglichkeit der Schlichtung an. Dies mit Erfolg, was nicht zuletzt an der steigenden Zahl eingehender Schlichtungsanträge ablesbar ist. Zusätzlichen Schub erhält die Schlichtung als Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung durch das am 1. April in Kraft getretene Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, das die bestehende Lücke zwischen dem unternehmenseigenen Beschwerdemanagement und einem Gerichtsverfahren noch besser schließen wird. Der folgende Beitrag schildert die eng mit der Bahn verbundene Historie der Schlichtungsstelle und gibt einen aktuellen Sachstand zur Lage der söp.
Fahrgastrechte
Schlichtung für Reisende im öffentlichen Personenverkehr
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