Ein zentrales Anliegen der Deutschen Bahn ist es, Anwohner vor störendem Schienenlärm zu schützen. Die Erhöhung der Akzeptanz des Systems Bahn muss mit der Reduzierung des Schienenlärms einhergehen. Diese Zielsetzung ist im nationalen Verkehrslärmschutzpaket II vom 27. August 2009 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung enthalten und im Lärmminderungsziel der Deutschen Bahn „Halbierung des Schienenverkehrslärms bis zum Jahre 2020 (auf Basis des Jahres 2000)“ verankert.
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