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Reisendensicherung an höhengleichen Übergängen

Die DB Netz AG ist das Konzernunternehmen, das für die Reisendensicherung an höhengleichen Übergängen die Auswahl der Sicherungsmaßnahmen verantwortet. Die Regelung des Zugangs zu Bahnsteigen ist eine wichtige Aufgabe im Eisenbahnbetrieb. Noch in den Nachkriegsjahren gab es auf größeren Bahnhöfen Bahnsteigsperren, durch die Personen, die keinen ausdrücklichen Anlass für das Betreten der Bahnsteige hatten, von diesen ferngehalten wurden. Darüber hinaus wurden auf kleineren Bahnhöfen und Haltepunkten, auf denen der Bahnsteigzugang höhengleich ausgeführt ist, häufig stationäre Mitarbeiter zur Reisendensicherung eingesetzt. Während die Bahnsteigsperren weggefallen sind, bestehen höhengleiche Übergänge weiterhin auf kleineren Bahnhöfen und Haltepunkten. Meistens ist die Reisendensicherung dem Fahrdienstleiter oder einem Schrankenwärter im Bereich des höhengleichen Übergangs übertragen. Die Grundlage für die Wahrnehmung der Aufgaben stellt die Konzernrichtlinie 408 – Züge fahren und Rangieren – dar, deren Örtlichkeitsbezug durch weitere Bestimmungen in den Örtlichen Richtlinien zur Konzernrichtlinie 408 für Mitarbeiter auf Betriebsstellen, ggf. auch in den Örtlichen Richtlinien zur Konzernrichtlinie 408 für Zugpersonal hergestellt wird.

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