Die technischen Anforderungen an Einzelfahrzeuge und Fahrzeugverbände für den Einsatz auf Strecken, für die der Netzbetreiber eine Notbremsüberbrückung (NBÜ) fordert, sind in nationalen Bestimmungen und internationalen Regelwerken festgelegt. Lokbespannte Züge bestehen aus führendem Fahrzeug und Einzelwagen. Führendes Fahrzeug kann die Lokomotive oder ein Steuerwagen sein.
Im folgenden Beitrag werden Aufbau und Funktion der Ausrüstung der betreffenden Fahrzeuge für die elektropneumatische Ansteuerung der Bremsen (ep-Bremse) nach Merkblatt UIC 541-5 und die Überbrückung der Fahrgastnotbremsen im Zug, entsprechend dem Verfahren NBÜ 2004, beschrieben.