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Richtlinie 423

Neuherausgabe einer Richtlinie zum Notfallmanagement

Mit der Entscheidung des DB-Konzerns, die Richtlinie 123 (Notfallmanagement, Brandschutz) sukzessive als Planungsrichtlinie für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen des DB-Konzern umzugestalten, ergab sich für die DB Netz AG der Handlungsbedarf, die bestehenden Regelungen für das Notfallmanagement in einer gesonderten Richtlinie zusammen zu fassen. Zum 1. September wird daher diese neu erstellte Richtlinie 423, Notfallmanagement der DB Netz AG, herausgegeben und eingeführt. Sukzessive werden die detaillierten Vorgaben für einzelne Konzernunternehmen (zum Beispiel definierte Stelle anstelle Notfallleitstelle) in der Richtlinie 123 entfallen.

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