Am 3. Dezember 2009 tritt die neue Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr in Kraft. Sie bringt umwälzende Neuerungen mit sich, unter anderem zwingende Bestimmungen für die Haftung bei Zugverspätungen sowie einheitliche Haftungsregeln für alle EU-Mitgliedstaaten bei Tötung und Verletzung von Reisenden.
Die Fahrgastrechte-Verordnung ist Bestandteil des 3. Eisenbahnpakets der Europäischen Union (EU). Nach der ersten Lesung verabschiedete der Rat einen gemeinsamen Standpunkt, der stark vom Text der Kommission und des Parlaments abweicht und festschreibt, dass hinsichtlich Haftung für Personenschäden die bestehenden Regeln der Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen (CIV – Anhang A zum COTIF) zu übernehmen seien.