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Funktionsausbildungen

Neue Ausbildungsrichtlinien für Sicherungspersonale im Gleisbereich

Die qualitätsgerechte Ausführung von Sicherungsleistungen bei Arbeiten von Beschäftigten am und im Gleisbereich ist bei strikter Einhaltung der Regelungen der Rahmenrichtlinie 132.0118
gesichert. Um die Unfallhäufigkeit so gering wie möglich zu halten, bedarf es einer soliden fachlichen Qualifikation der Sicherungspersonale. Wenn wir den Sicherungsposten nur in seiner Funktion als „Warnender“ vor sich nähernden Fahrten betrachten, dann werden wir den neuen Herausforderungen bei Weitem nicht gerecht. Der Stand der Technik hat sich nicht nur bei den Arbeitstechnologien, Maschinen und Geräten, sondern auch bei den Möglichkeiten zur Sicherung und Warnung von Beschäftigten im und am Gleisbereich ständig weiterentwickelt.

 

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