Am 16. Juni tritt das Gesetz zur Umsetzung der technischen Säule des Vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union auch in Deutschland in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt entfalten die in diesem Zusammenhang stehenden EU-Verordnungen und Richtlinien ihre unmittelbare Wirkung. Mit dem Inkrafttreten ändert sich nicht nur das Verfahren für die Erteilung und Verlängerung von Sicherheitsbescheinigungen, sondern auch die sogenannten „gemeinsamen Sicherheitsmethoden“. Damit geht Europa einen weiteren großen Schritt in Richtung eines einheitlichen Sicherheitssystems im Eisenbahnwesen.
Nachdem im ersten Teil die neuen Anforderungen an das Sicherheitsmanagement beschrieben wurden, steht die Weiterentwicklung und Bewertung der „Sicherheitskultur“ sowie „Menschliche und organisatorische Faktoren“ in Bahnunternehmen im Fokus des zweiten Teils. Des Weiteren wird auch auf das Thema „Interoperabilität des Eisenbahnsystems“ näher eingegangen.