Der Prozess der so genannten „Information von unterwegs“ ermöglicht es den Mitarbeitern im Bahnbetrieb, die dem Fahrpersonal angehören, Mängel und Unregelmäßigkeiten einer zentralen Stelle zu melden. Dort werden die Zuständigkeiten der gemeldeten Sachverhalte ermittelt sowie deren Beseitigung in einer angemessenen zeitlichen Frist veranlasst und überwacht. Welche Gründe zur Einführung dieses Verfahrens geführt haben und wie der Prozess im Einzelnen zu handhaben ist, behandelt dieser Beitrag.
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