Der qualitätsgerechte Einsatz der Sicherungsmaßnahme „Feste Absperrung“ bei Arbeiten im und in der Nähe des Gleisbereichs beginnt bereits mit den Angaben der funktionalen und systemtechnischen Anforderungen durch den Infrastrukturbetreiber. Die Organistationseinheit Arbeits- und Brandschutz der DB Netz AG hat für alle Hersteller und Anbieter von Festen Absperrungen zum 1. März 2020 in einem Lastenheft die Anforderungen für die Zulassung und den Einsatz von Festen Absperrungen beschrieben. Für die Überprüfung der Einhaltung und Umsetzung der Anforderungen zeichnet die DB Systemtechnik GmbH verantwortlich.