Mit der Notifizierung des bundesdeutschen Programms zur Förderung des Gleisanschlussverkehrs durch die Europäische Kommission Ende des Jahres 2020, waren die Voraussetzungen zur Veröffentlichung der überarbeiteten Gleisanschlussförderung des Bundes ab dem 1. März dieses Jahres geschaffen. Damit besteht für alle interessierten Kunden der verladenden Wirtschaft nunmehr bis zum 31. Dezember 2025 die Möglichkeit, ihre individuellen Projekte zur Anbindung der Schiene mit Hilfe der Bundesförderung zu realisieren.
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