In den europäischen Staaten wurden in den letzten beiden Jahrzehnten die Modelle der historisch gewachsenen Staatsbahnen grundlegend geändert. Auf Seiten der Fahrzeuge, sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr, entwickeln sich die ehemals staatlichen Eisenbahnen zu reinen Betreibern von Schienenfahrzeugen, deren Konstruktion und Fertigung von wenigen, international tätigen Industrieunternehmen durchgeführt wird. Die Zulassung erfolgt durch Nationale Sicherheitsbehörden (National Safety Authorities), deren Anzahl und Anforderungsbreite von der Zahl der betrachteten Staaten abhängt und sich in der Europäischen Union mittlerweile auf 27 beläuft. Begleitend zu all diesen Entwicklungen werden die Fahrzeugbetreiber von den Netzbetreibern zumindest funktional, teilweise auch gesellschaftsrechtlich zunehmend getrennt.
Grenzüberschreitender Verkehr und Interoperabilität
Generationenaufgabe europaweite Standardisierung
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