Der internationale Schienengüterverkehr hat steigende Zuwachsraten. Das bedingt eine stärkere Zusammenarbeit aller am Transport beteiligten Organisationen. Einen wichtigen Aspekt bei der internationalen Güterbeförderung stellt das Transportrecht dar. In diesem Artikel wird das Internationale Eisenbahntransportkomitee (CIT) vorgestellt, welches sich hierbei für die rechtlichen Belange einsetzt. Das CIT ist das westeuropäische Pendant zur Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen (OSShD), die in den Ausgaben 4 und 5/2007 vorgestellt wurde und setzt diese Reihe der Rechtsorganisation im Eisenbahnwesen fort.
Das Internationale Eisenbahntransportkomitee (CIT) setzt sich ein für die einheitliche Anwendung und praktische Umsetzung des internationalen Eisenbahnbeförderungsrechts, insbesondere des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF). In diesem Rahmen fördert es die Zusammenarbeit unter den Mitgliedern, vertritt ihre Interessen nach außen und entwickelt somit das Eisenbahnrecht ständig weiter.
Das CIT ist ein Verein gemäß Schweizerischem Recht – nachstehend auch „Verband“ genannt – mit Sitz in Bern. Es wurde 1902 als Zusammenschluss von heute 300 Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU), Schifffahrts- und Straßentransportunternehmen gegründet.
Der Verband pflegt zu diesem Zweck eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen internationalen Behörden und Eisenbahnorganisationen und schließt gegebenenfalls entsprechende Kooperationsverträge ab.