Am 27. April 1998 trat das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) in Kraft. Dieses Gesetz kodifizierte zum ersten Mal in Deutschland die Verpflichtung börsennotierter Unternehmen, „… ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.“ (Vgl. KonTraG, Art. 1, Nr. 9 c). Damit war die ureigenste Unternehmeraufgabe, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, indem Risiken für das Unternehmen erkannt und geeignete Gegenmaßnahmen für deren Vermeidung oder Minimierung getroffen werden, gesetzlich festgeschrieben. Das KonTraG gilt in erster Linie für Aktiengesellschaften, abgeleitet aber auch für GmbH und sonstige wirtschaftlich tätigen Unternehmen. Die Deutsche Bahn AG hat mit der Einführung einer Risikorichtlinie den Rahmen für ein wirksames Risikomanagement im Konzern gesetzt. Dieser Rahmen ist von den Konzerngesellschaften auszufüllen.
Risikomanagement bei DB Services
Ein integriertes Risikomanagementsystem entsteht
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