Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 – auch ECM-Verordnung genannt – spielt spätestens seit 2019 für den Großteil der Schienenfahrzeughalter und Werkstätten für Schienenfahrzeuge eine wichtige Rolle. Zugunsten der Sicherheit soll die Verordnung für geregelte Standards und Transparenz bei den für die Instandhaltung zuständigen Stellen (Entity in Charge of Maintenance, ECM) sorgen. Die neue Richtlinie schafft somit Chancen für den grenzüberschreitenden Schienenverkehr Europas und auch die einzelnen ECM.
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