Im Gegensatz zum Führerschein im Straßenverkehr wird der Triebfahrzeugführerschein eines Landes nicht automatisch europaweit anerkannt. Vielmehr gibt es EU-weit unterschiedliche Anforderungen und Verfahren für die Erteilung der Fahrberechtigung. Vor diesem Hintergrund ist in Deutschland am 7. Mai 2011 die Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) in Kraft getreten. Mit der TfV wurde die Triebfahrzeugführerscheinrichtlinie 2007/59/EG über die Zertifizierung von Triebfahrzeugführern in nationales Recht umgesetzt. Ab 29. Oktober 2011 erfolgt die gestaffelte Einführung der europäisch harmonisierten Fahrberechtigung.
Triebfahrzeugführerscheinverordnung
EBA erteilt EU-Führerschein für Triebfahrzeuge
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