Für die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes ist die Wirksamkeit der Bremseinrichtung der Fahrzeuge von entscheidender Bedeutung. In der Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO) ist deshalb nicht nur festgelegt, wie Bremseinrichtungen grundsätzlich aufgebaut sein müssen, sondern auch, dass ihre Wirksamkeit im Betrieb regelmäßig durch „Bremsproben“ überprüft werden muss. Wie, wann und von wem Bremsproben durchgeführt werden, ist in der Richtlinie 915 01 „Bremsen im Betrieb bedienen, prüfen und warten“ vorgegeben.
Bremsen im Betrieb bedienen, prüfen und warten
Durchführung von Bremsproben
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