Ziel des Betriebszentralen-Konzeptes der DB Netz AG ist es u.a., die Anzahl der im Bahnbetrieb vorhandenen und örtlich besetzten Stellwerke zu reduzieren oder möglichst gering zu halten. Dabei bewirkt dieser produktivitätserhöhende Zentralisationsprozess nicht nur eine räumliche Zusammenführung aller betroffenen und örtlich vorhandenen Fahrdienstleiterarbeitsplätze, sondern je nach Ausprägung der Leittechnik mitunter auch eine Zusammenführung der beiden betrieblichen Funktionen „Zugdisposition“ und „Fahrdienstleitung“. Unabdingbare Voraussetzung hierfür ist der Einsatz von Automatisierungstechniken. Mit dem Begriff Automatisierungstechniken sind in erster Linie rechnergestützte Dispositionssysteme und Zuglenkanlagen gemeint, an die, insbesondere aus sicherungstechnischer Sicht, hohe Anforderungen gestellt werden. Dieser Beitrag soll die Berührungspunkte zwischen der Automatisierungstechnik „Zuglenkung mit Lenkplan“ und den Regeln der Konzernrichtlinie 408.01 – 09 aufzeigen.
Wie von selbst!
Die Zuglenkung mit Lenkplan
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