In der Kundencharta verpflichtet sich die Deutsche Bahn ab 1. Oktober 2004 unter anderem Entschädigungsleistungen bei Zugverspätungen für den Fernverkehr rechtsverbindlich einzuführen. In „Deine Bahn“ 10/2004 wurden die rechtlichen Grundsätze und die Hintergründe betrachtet. Im nachfolgenden Artikel wird die praktische Umsetzung der Kundencharta beschrieben.
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