Die Planfeststellung ist nach dem Verwaltungsrecht des Bundes und der Länder ein förmliches Verwaltungsverfahren, das in besonderen, gesetzlich vorgesehenen Fällen durchgeführt wird. Gegenstand der Planfeststellung sind raumbedeutsame Vorhaben. Darunter fallen unter anderem der Bau von Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen, Luftverkehrs- oder Eisenbahnverkehrsanlagen. Stets handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der grundsätzlich nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) ergeht, die aber im Einzelnen durch die vorrangigen Fachgesetze ergänzt oder gar ersetzt werden.
Verwaltungsrecht
Die eisenbahnrechtliche Planfeststellung
ABONNEMENT
Dieser Inhalt ist nur für Abonnenten zugänglich.