In „Deine Bahn“ 4/2004, Seite 220 bis 228, hatten wir Ihnen den Abschnitt II, Züge fahren, bis § 12 der Anweisung für den Fahrbetrieb vorgestellt und kommentiert. In diesem Heft setzen wir die Serie mit dem Abschnitt II, § 13 fort.
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