Das Europäische Parlament hat am 22. April 2004 über das 2. Eisenbahnpaket abschließend beraten, so dass es voraussichtlich Mitte 2004 in Kraft gesetzt wird. Die darin enthaltenen EU-Richtlinien zur – Eisenbahnsicherheit, – Änderung der Interoperabilitäts- Richtlinien und – Änderung der Richtlinie 91/ 440 EWG zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen müssen danach in den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
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