Wie bereits im Leitartikel erwähnt, lautete die Hauptfrage bei der Untersuchung der Auswirkungen der EUSicherheitsrichtlinie auf die Infrastruktur- und die Eisenbahnverkehrsunternehmen der DB AG in erster Linie: „Welche neuen Anforderungen werden auf die DB AG zukommen?“ Die dazu durchgeführte Bestandsaufnahme ergab als wesentliche Aufgabe, das bestehende Sicherheitsmanagement in ein Sicherheitsmanagementsystem zu überführen.
Hierzu muss das existierende Sicherheitsmanagement um einige Elemente des Managementsystem-Ansatzes erweitert und ergänzt werden. Die folgende Gegenüberstellung soll einige Bestandteile dieses Systemansatzes verdeutlichen.