In der Eisenbahnaufsicht hat sich in den vergangenen 20 Jahren durch innerstaatliche Veränderungen und Vorgaben der Europäischen Union einiges getan. Dazu gehört die mittelfristige Schaffung eines europaweit einheitlichen institutionellen Rahmens, der die Mitgliedstaaten unter anderem dazu verpflichtet, nationale Sicherheitsbehörden einzurichten,
denen insbesondere Genehmigungs- und Aufsichtsaufgaben zu übertragen sind.
Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über wesentliche Elemente der europäischen Entwicklung mit dem Fokus auf der Funktion des Eisenbahn-Bundesamtes als nationale Eisenbahnsicherheitsbehörde in Deutschland.